
23 Июн BUNDESFINANZHOF ZU ÜBERSTUNDENVERGÜTUNG
Posted at 21:17h
in Mandantenbriefe
Nachgezahlte Überstundenvergütungen sind mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern. Weitere Themen: Steuerminderung für Computer & Co., Entlastungsbetrag für Alleinerziehende